Um ein Lager als Zolllager zu definieren, gibt es ein zusätzliches Feld im Lagerstamm, welches ggf. über den Schraubenschlüssel eingeblendet werden muss:
Das Zolllager sorgt dafür, dass für die jeweiligen Waren im Zolllager gelten zollrechtlich noch nicht als in den freien Verkehr überführt. Sie sind bereits unter zollamtlicher Kontrolle. Wenn sie aus dem Zolllager heraus ins Ausland verbracht werden, erfolgt dies meist über ein anderes Zollverfahren (z. B. Wiederausfuhr oder Verbringung in ein anderes Zolllager), nicht über eine klassische Ausfuhranmeldung aus dem freien Verkehr. Wenn für die Zolllagerware bereits ein zollrechtliches Verfahren läuft, würde eine zusätzliche Ausfuhranmeldung nicht nur unnötig sein, sondern ggf. sogar zu Widersprüchen im Zollsystem führen. Es geht hier also um grenzüberschreitendes Streckengeschäft.
Sobald der Haken „Zolllager“ gesetzt wurde, werden Positionen, welche ein Zolllager hinterlegt haben, nicht mehr in der Exportdatei aufgeführt.
Die Einstellung für das Zolllager wird pro Lager getroffen.