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Informationen zur E-Rechnung

Seit der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung zum 1. Januar 2025 ist nicht mehr der visuelle Sichtbeleg (z. B. das eingebettete PDF) rechtsmaßgebend, sondern ausschließlich der strukturierte XML-Teil. Weichen beide voneinander ab, zählen die XML-Daten. Eine fehlerhafte XML bedeutet damit rechtlich gesehen eine ungültige Rechnung – mit möglichen Konsequenzen beim Vorsteuerabzug. Weitere Informationen findest Du hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html.

Warnung und Fehler im Dexpro Viewer

Folgende Meldungen in unserem Viewer weisen darauf hin, dass die empfangene XRechnung bzw. ZUGFeRD-Datei nicht normkonform ist – konkret enthält der strukturierte XML-Teil Fehler:

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Was ist zu tun?

Eine Rechnung mit fehlerhafter XML sollte nicht eingebucht werden. Stattdessen empfehlen wir:

  1. Eine korrigierte E-Rechnung beim Lieferanten anfordern.

  2. Die korrigierte Version einbuchen.


So findest Du die Fehlerdetails:

In unserem Viewer findest Du rechts ein Dropdown zur Auswahl von Anhängen. Einer dieser Anhänge ist der „Kosit Validation Report" – dieser listet genau auf, welche Pflichtangaben fehlen oder fehlerhaft sind.

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Diesen Report kannst Du direkt an Deinen Lieferanten weiterleiten, damit er die Korrektur gezielt vornehmen kann.

Alternativ kannst Du die E-Rechnung auch über dieses unabhängige Portal validieren und einen Report herunterladen: 👉 https://erechnungsvalidator.service-bw.de/

Weitere Informationen

👉Informationen zur E-Rechnung von Sage: https://www.sage.com/de-de/e-rechnung/

👉Informationen zur E-Rechnung vom Beschaffungsamt des BMI: https://e-rechnung-bund.de/e-rechnung/

👉Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025:

2025-10-15-einfuehrung-obligatorische-e-rechnung.pdf