„Softfolio e-Period“ (ehemals Leistungsdatum) ist ein Zusatzmodul für Sage 100, mit dem Belege im Einkauf und Verkauf in der Periode gebucht werden, in der die Leistung tatsächlich erbracht wurde – unabhängig vom Beleg- bzw. Rechnungsdatum.
🔑 Kernfunktion von Softfolio e-Period
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Am Beleg wird ein Leistungsdatum bzw. eine Leistungsperiode erfasst.
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Die Buchung in die Finanzbuchhaltung erfolgt in die Periode des Leistungsdatums, auch wenn die Rechnung erst später eingeht oder geschrieben wird.
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Im Einkauf kann die Vorsteuer optional auf ein separates Sachkonto („Vorsteuer im Folgemonat/Folgejahr abziehbar“) gebucht werden, wenn die Leistung vor dem Belegdatum liegt.
Typisches Beispiel: Eine Lieferung erfolgt am 28.12., die Rechnung geht erst am 08.01. ein. Ohne e-Period würde der Aufwand im neuen Geschäftsjahr gebucht – mit e-Period landet er periodengerecht im alten Jahr.
⚖️ Rechtlicher Rahmen
Periodengerechte Abgrenzung (HGB, GoBD)
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sind Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zahlungszeitpunkt dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden. Gerade beim Jahreswechsel sorgt e-Period für diese periodengerechte Zuordnung. Die GoBD verlangen zudem nachvollziehbare Buchungen: Das Leistungsdatum wird am Beleg gespeichert, sodass die abweichende Periodenzuordnung jederzeit nachvollzogen werden kann.
Leistungszeitpunkt in der Rechnung (§ 14 UStG)
Der Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistung ist eine Pflichtangabe in der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG). Laut BMF-Schreiben vom 09.09.2021 kann er sich im Einzelfall aus dem Rechnungsdatum ergeben, wenn keine Zweifel bestehen, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung erbracht wurde. In strukturierten E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) ist das Leistungsdatum bzw. der Leistungszeitraum ein eigenes Feld.
Entstehung der Umsatzsteuer im Verkauf (§ 13 UStG)
Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Maßgeblich ist also das Leistungsdatum – nicht das Rechnungsdatum.
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs im Einkauf (§ 15 UStG)
Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistung ausgeführt wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Fallen beide Zeitpunkte auseinander, ist der Vorsteuerabzug nach deutscher Verwaltungsauffassung erst in dem Voranmeldungszeitraum zulässig, in dem beide Voraussetzungen erfüllt sind (Abschn. 15.2 Abs. 2 Satz 6 UStAE; BFH, Urteile vom 01.07.2004, V R 33/01, und vom 19.06.2013, XI R 41/10). Diesen Fall bildet das optionale Konto „Vorsteuer im Folgemonat abziehbar“ ab: Der Aufwand wird in der Leistungsperiode gebucht, die Vorsteuer erst im Folgemonat geltend gemacht.
Aktuelle Rechtsprechung: Das Gericht der EU (EuG) hat mit Urteil vom 11.02.2026 (Rs. T-689/24) entschieden, dass der Vorsteuerabzug bereits für den Leistungszeitraum möglich sein muss, wenn die Rechnung spätestens bei Abgabe der Steuererklärung für diesen Zeitraum vorliegt. Dies weicht von der bisherigen deutschen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ab. Eine Reaktion von Finanzverwaltung bzw. BMF bleibt abzuwarten.
Die Angaben dienen der fachlichen Einordnung und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob und wie Du das separate Vorsteuerkonto nutzt, stimmst Du am besten mit Deinem Steuerberater ab.
⚙️ Typische Funktionen
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Leistungsdatum und Leistungsperiode im Beleg:
Im VK- und EK-Beleg kann entweder das Leistungsdatum oder die Leistungsperiode erfasst werden – das jeweils andere Feld wird automatisch befüllt. -
Getrennte Aktivierung für Einkauf und Verkauf:
e-Period kann für EK und VK unabhängig voneinander aktiviert und jeweils als Pflichtfeld definiert werden. -
Periodische oder jährliche Abgrenzung:
Du entscheidest, ob e-Period in jeder Periode greift oder nur beim Jahreswechsel. -
Gesperrte Perioden:
Optional wird automatisch in die nächste offene Periode gebucht. -
Vorsteuer im Folgemonat/Folgejahr:
Im Einkauf kann die Vorsteuer über ein Besteuerungsarten-Mapping auf ein separates Sachkonto gebucht werden. -
Integration in Softfolio e-Invoice:
Das Leistungsdatum wird aus der E-Rechnung erkannt und automatisch übernommen.
🎯 Vorteile
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Periodengerechte Monats- und Jahresabschlüsse ohne manuelle Umbuchungen
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Umsatzsteuerlich saubere Zuordnung von Umsatz- und Vorsteuer
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Nachvollziehbarkeit durch das am Beleg gespeicherte Leistungsdatum
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Flexible Einrichtung – getrennt für Einkauf und Verkauf
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Weniger Aufwand durch automatische Übernahme aus E-Rechnungen
Weiterführende Seiten
👉 Kurz gesagt: Softfolio e-Period sorgt dafür, dass Deine Belege in der Periode gebucht werden, in der die Leistung tatsächlich erbracht wurde – periodengerecht und umsatzsteuerlich sauber.